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BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des Aufenthaltsortes des Angeklagten - Abgabe des Verfahrens im Falle eines Aufenthaltswechsels durch Verlegung des Fürsorgezöglings in ein anderes Erziehungsheim
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 209
- NJW 1959, 1834
- MDR 1959, 1026
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.04.1954 - 3 ARs 18/54
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Der Gerichtsstand des Aufenthaltsortes nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 JGG ist nicht gegeben, wenn der Jugendliche auf Grund richterlich angeordneter Fürsorgeerziehung in einem Erziehungsheim untergebracht ist, da er sich "nicht auf freiem Fuße befindet" (im Anschluß an BGH 3 ARs 18/54 v. 27. April 1954, NJW 1775).Die Abgabe des Verfahrens ist zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat, jedoch nicht, wenn dies vor Anklageerhebung geschehen ist (gegen BGH 3 ARs 18/54 v. 27. April 1954, NJW 1775).
Der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie mit Beschluß vom 27. April 1954 - 3 ARs 18/54 - verneint, allerdings ohne nähere Begründung (NJW 1954, 1775 [BGH 27.04.1954 - 3 ARs 18/54]).
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1954, 1775), wonach das Verfahren bei Verlegung des Fürsorgezöglings, die auf der Anordnung einer Fürsorgebehörde beruht, nach § 42 Abs. 3 JGG an das Gericht abgegeben werden kann, zu dessen Bezirk das neue Erziehungsheim gehört, ist die hier vertretene Auffassung sehr wohl vereinbar.
Der frühere 3. Strafsenat (Beschluß vom 27. April 1954 - 3 ARs 18/54 - NJW 1954, 1775 [BGH 27.04.1954 - 3 ARs 18/54]), der frühere 2. Ferienstrafsenat (nicht veröffentlichter Beschluß vom 29. Juli 1955 - 3 ARs 89/55) und das Oberlandesgericht H. a.a.O. haben angenommen, eine Abgabe sei nur dann möglich, wenn der Beschuldigte seinen Aufenthalt nach Eröffnung des Hauptverfahrens wechselt.
) (vgl. Dallinger/Lackner Anm. 10, 25, 26, 26 a und b zu § 42 JGG; Potrykus JGG 4. Aufl. Anm. 3, 6 zu § 42 und in NJW 1954, 821, 823; Pentz NJW 1954, 1351; Dünhaupt in der Anm. zu BGH NJW 1954, 1775; …
- BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Die Übertragung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO setzt voraus, daß bei Eröffnung des Verfahrens das Gericht, dem das Verfahren übertragen werden soll, zuständig war (RGSt 45, 147; BGHSt 10, 391).Die Bestimmung knüpft hierbei, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, an die Regelung der Übertragung des Verfahrens durch das gemeinschaftliche obere Gericht nach § 12 Abs. 2 StPO an (BGHSt 10, 391).
Dies ist nach § 12 Abs. 2 StPO nicht möglich, da das gemeinschaftlich obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen kann, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebupg der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (vgl. RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391), während § 42 Abs. 3 JGG darüber hinaus dem im Jugendgerichtsverfahren wichtigen Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe besondere Geltung verschaffen will.
- BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Der Senat hält daher in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht M. (NJW 1958, 1056) eine Abgabe für zulässig, falls der Täter seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage wechselt.(2 Str. S) 2/58] OLG München NJW 1958, 1056; OLG Hamm NJW 1959, 1095.
- RG, 05.10.1911 - TB 122/11
Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines …
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Dies ist nach § 12 Abs. 2 StPO nicht möglich, da das gemeinschaftlich obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen kann, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebupg der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (vgl. RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391), während § 42 Abs. 3 JGG darüber hinaus dem im Jugendgerichtsverfahren wichtigen Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe besondere Geltung verschaffen will. - BGH, 24.06.1953 - GSSt 1/53
"Haft" im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO als Untersuchungshaft in dem …
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Wo die Strafprozeßordnung eine Freiheitsentziehung im weitesten Sinne meint, spricht sie in der Regel von dem "nicht auf freiem Fuße befindlichen Beschuldigten", so in §§ 35 Abs. 3, 299 Abs. 1, 350 Abs. 2 (BGHSt 4, 308), Auf freiem Fuß befindet sich somit nur, wer in keiner Weise durch eine behördliche Anordnung in seiner Freiheit und in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt ist u Deshalb muß dem Angeklagten, dem die Freiheit nach Vorschriften des Strafrechts und Strafverfahrensrechts entzogen worden ist, der Fürsorgezögling gleichstehen, der sich auf Anordnung des Vormundschaftsrichters oder Jugendrichters in einer Anstalt oder in einem Heim befindet; denn auch er ist auf Grund einer richterlichen Anordnung der Freiheit verlustig. - BGH, 06.06.1957 - 2 ARs 63/57
Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Diese Gerichtsstände kommen dabei nicht wie der des gewöhnlichen Aufenthaltsortes nach § 8 Abs. 2 StPO nur hilfsweise in Betracht; sie sind vielmehr den anderen Gerichtsständen gleichgestellt (BGHSt 10, 323).
- BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 473/23
Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Verhandlung und Entscheidung in …
"Der Abgabe steht bereits entgegen, dass über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 1959 - 2 ARs 158/58, NJW 1959, 1834 [1836];… vom 18. Dezember 2013 - 2 ARs 432/13, juris Rn. 1). - BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der …
Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichtes (BGHSt 13, 209, 210). - BGH, 18.03.2014 - 2 ARs 7/14
Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache (mangelnder Aufenthaltswechsel)
Die Voraussetzungen der Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG sind nicht gegeben, denn diese setzt voraus, dass der Angeklagte seinen Aufenthaltsort nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 209, 218;… BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 2 ARs 117/11 und vom 3. Juli 2013 - 2 ARs 244/13).
- BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08
Verfahrensverbindung (prozessökonomische Gründe; Aussetzung einer …
Eine Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 JGG kommt nicht in Betracht, wenn der Aufenthaltswechsel eines Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (vgl. BGHSt 13, 209, 218).". - BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 84/02
Abgabe wegen Aufenthaltswechsels im Jugendstrafverfahren; zuständiges Gericht bei …
Daß sich der Angeklagte nicht freiwillig im Bezirk des Amtsgerichts Cottbus aufhält, sondern sich dort in Strafhaft befindet, steht der Abgabe wegen Aufenthaltswechsels nach §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG nicht entgegen (vgl. BGHSt 13, 209, 214 ff.;… Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 42 Rdn. 10 jew. m.w.N.). - BGH, 27.05.2009 - 2 ARs 257/09
Rechtsfehlerhafte Abgabe eines Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 JGG
Eine Abgabe des Verfahrens gem. § 42 Abs. 3 JGG kam daher nicht in Betracht (BGHSt 13, 209, 218). - BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05
Zuständigkeitsbestimmung; Zweckmäßigkeit
"Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendrichter - Düsseldorf gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218). - BGH, 09.12.2005 - 2 ARs 446/05
Zuständigkeitsbestimmung
"Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendrichter - Remscheid gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218). - BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 85/02
Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei - …
Daß sich der Angeklagte nicht freiwillig im Bezirk des Amtsgerichts Cottbus aufhält, sondern sich dort in Strafhaft befindet, steht der Abgabe wegen Aufenthaltswechsels nach §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG nicht entgegen (vgl. BGHSt 13, 209, 214 ff.;… Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 42 Rdn. 10 jew. m.w.N.). - BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 544/06
Zuständigkeitsbestimmung
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - Adelsheim gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Heilbronn war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218;… BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2). - BGH, 08.04.2003 - 2 ARs 74/03
Rechtsfehlerhafte Abgabe an das Wohnsitzgericht des Angeklagten gemäß § 42 Abs. 3 …
- BGH, 24.04.2002 - 2 ARs 125/02
Übertragung der Zuständigkeit (Eröffnung der Untersuchung)
- BGH, 03.04.2002 - 2 AR 38/02
Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei - …
- BGH, 13.03.2002 - 2 ARs 56/02
Abgabe an den Jugendrichter; Wechsel des Aufenthaltsortes; gesetzlicher Richter
- BGH, 13.01.2010 - 2 ARs 569/09
Zulässige Verfahrensabgabe
- BGH, 28.06.2006 - 2 ARs 301/06
Zuständigkeitsbestimmung (Wohnsitz; Zweckmäßigkeit)
- BGH, 17.12.2004 - 2 ARs 445/04
Zuständigkeitsbestimmung; Wohnsitzwechsel
- BGH, 13.02.2004 - 2 ARs 18/04
Verfahrensabgabe wegen Wohnsitzwechsels
- BGH, 03.04.2002 - 2 AR 40/02
Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei - …
- BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 366/10
Voraussetzungen der Verfahrensabgabe (Übertragung)
- BGH, 13.08.2003 - 2 ARs 272/03
Abgabebeschluss; Zuständigkeitsbestimmung
- BGH, 23.01.2002 - 2 ARs 352/01
Zuständigkeit; Vollstreckung; Aufenthaltswechsel (Abgabe nach JGG)
- BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95
Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe
- BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03
Aufhebung eines Abgabebeschlusses; Zuständigkeitsbestimmung
- BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 55/00
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf das Wohnsitzgericht
- BGH, 27.04.2016 - 2 ARs 24/16
Abgabe der Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache nach Aufenthaltswechsel des …
- BGH, 21.05.2004 - 2 ARs 175/04
Aufhebung eines Abgabebeschlusses; Wohnortswechsel
- BGH, 13.02.2004 - 2 AR 5/04
Entscheidung eines Zuständigkeitsstreites durch den BGH bei Belegenheit …
- BGH, 13.03.2002 - 2 AR 33/02
Jugendgerichtsbarkeit - Diebstahl - Mittäterschaft - Geständnis - …
- BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73
Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit - …
- BGH, 09.12.2005 - 2 AR 213/05
- BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG
- BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 354/10
Voraussetzungen der Verfahrensabgabe (Übertragung)
- BGH, 08.04.2003 - 2 AR 59/03
Geltung allgemeiner Gerichtsstände für die örtliche Zuständigkeit des …
- BGH, 24.04.2002 - 2 AR 58/02
Übertragung einer Strafsache - Örtliche Zuständigkeit
- BGH, 03.07.2013 - 2 ARs 244/13
Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht …
- BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08
- BGH, 28.06.2006 - 2 AR 99/06
- BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05
- BGH, 23.01.2002 - 2 AR 205/01
Aufenthaltswechsel - Jugendstrafe - Zuständigkeit nach Aufenthaltswechsel - …
- BGH, 11.04.2001 - 2 ARs 98/01
Unzulässige Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG
- BGH, 23.10.2012 - 2 ARs 259/12
Abgabe der Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
- BGH, 21.05.2004 - 2 AR 107/04
Aufhebung eines Beschlusses wegen Übertragung einer Sache
- BGH, 07.08.1996 - 2 ARs 265/96
Fehlerhafte Abgabe der Sache wegen nicht zutreffendem Wechsel des Aufenthaltes …
- BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 (s) Sbd I. 3/09
Aufenthaltswechsel; Abgabe; Zuständigkeit
- BGH, 13.01.1999 - 2 ARs 546/98
Zuständigkeit (Abgabeentscheidung)
- BGH, 23.04.2003 - 2 AR 87/03
Fehlerhafte Abgabe des Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 JGG …
- BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99
Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht
- BGH, 16.07.1997 - 2 ARs 187/97
Abgabe eines Verfahrens, wenn das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist
- BGH, 10.01.2007 - 2 AR 307/06
- BGH, 13.01.1999 - 2 AR 213/98
Abgabe eines Verfahrens an einen anderen Gerichtsbezirk
- BGH, 05.08.1998 - 2 ARs 310/98
Zulässigkeit einer Abgabe
- BGH, 24.02.1995 - 2 ARs 39/95
Zulässigkeit - Anklageerhebung - Aufenthalt - Aufenthaltsort - Wechsel des …
- BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen …
- BGH, 26.04.2000 - 2 AR 30/00
Aufenthaltsort - Wohnsitz - Änderung - Anklageerhebung - Abgabebeschluß - …
- BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 2/94
Jugendliche - Anklageerhebung - Wohnsitzwechsel - Hauptverfahren - Abgabe
- BGH, 28.07.1993 - 2 ARs 245/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Untersuchung und Entscheidung einer Sache
- BGH, 31.03.1993 - 2 ARs 98/93
Abgabe eines anhängigen Jugendstrafverfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens
- BGH, 16.12.1988 - 2 ARs 568/88
Maßgeblicher Zeitpunkt für den eine Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht …
- BGH, 17.03.1989 - 2 ARs 110/89
Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 S. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- BGH, 22.01.1982 - 2 ARs 1/82
Aufhebung eines Abgabebeschlusses
- BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz …
- BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89
Voraussetzungen eines Abgabebeschlusses bei Wohnsitzwechsel des Angeklagten
- BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der …
- BGH, 29.04.1970 - 2 ARs 87/70
Zuständigkeit bei Verfahrenseröffnung als Voraussetzun gfür die Anwendung des § …
- OLG Celle, 08.11.1962 - 1 Ss 446/62
- BGH, 22.01.1960 - 2 ARs 3/60
Rechtsmittel